Kostengünstige Online-Schulung

zur Anerkennung als Bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter

Seit 28. April 2013 gelten für die Sicherheitskontrollen von Luftfracht neue Regeln. Jedes Unternehmen, das künftig Luftfracht ohne weitere Kontrollen versenden will, muss sich nun beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), ebenso wie sich der „Reglementierte Beauftragte“ zertifizieren muss, als „Bekannter Versender“ zertifizieren lassen.

Grund sind die Luftsicherheitsverordnungen (EG) Nr. 300/2008 und (EU) Nr. 2015/1998 sowie deren Durchführungsverordnungen. Sie sehen u. a. eine Schulung aller Mitarbeiter vor, die mit Luftfracht oder der zugehörigen Dokumentation in Berührung kommen.

Mit unserem Online-Training erfüllen Sie einfach und schnell alle Vorgaben. Und das nicht nur umfassend, sondern auch flexibel und äußerst kostengünstig.